Das Ministerium des Innern und für Sport hat ein neues Pilot- Sportstättenförderprogramm „Land in Bewegung“ aufgelegt. Das Programm wurde für die Jahre 2022 und 2023 aufgelegt. Gefördert werden Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie Sanierungen von kleinen Sport- und Bewegungsanlagen im Freien, die überwiegend für die sportliche Nutzung bestimmt sind. Pro Jahr werden Haushaltsmittel in Höhe von 300.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Anlass für das neue Förderprogramm ist die Landesinitiative „Rheinland-Pfalz – Land in Bewegung“, deren Ziel es ist, die Menschen in Rheinland-Pfalz zu mehr Bewegung und Sport zu motivieren. Das neue Förderprogramm soll diese Landesinitiative stärken und durch die Förderung kleinerer Sportbaumaßnahmen ergänzen.
Die zuwendungsfähigen Kosten pro Maßnahme liegen zwischen 10.500 Euro und 75.000 Euro. Die Baumaßnahme kann mit einer Landeszuwendung in Höhe von bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten gefördert werden. Gefördert werden können beispielsweise auch Kletter- und Motorikparcours, Calisthenics-Parks, Kleinspielfelder wie Basketball- oder Volleyballplätze oder auch Bouleplätze. Antragsberechtigt sind Kommunen.
Alle relevanten Informationen zur Antragsstellung finden Sie im Merkblatt Sportstättenförderprogramm.
ACHTUNG: Anträge können vom 01. Januar bis 30. April 2023 eingreicht werden.